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Online Casino n ein?Dr. Andreas Blaue vom DVTM äußert sich zum Glücksspielstaatsvertrag und zum Thema Affiliate-Marketing. (Bild: dvtm. net)Dr. Blaue: Man muss durch einen Juristen untersuchen lassen, ob die unternehmerische Freiheit eingeschränkt werden könnte oder ob es bei grenzüberschreitenden Vorgängen in der EU auch zu Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit kommen könnte. Es müsste auch geprüft werden, ob diese Regelung insgesamt unter dem Gesichtspunkt des Europarechts anwendbar ist. Online Casino Das Affiliate-Marketing war zwar bisher nicht Gegenstand der Regulierung und Rechtsprechung, aber in der Vergangenheit gab es immer mal Vorschriften von Glücksspielstaatsverträgen, die der EUGH für unzulässig und unanwendbar erklärte. Ob das hier der Fall ist, muss man überprüfen. Casinoonline. de: Welche Optionen könnte es für die Affiliate-Marketing-Branche geben, weiterhin mit Casino-Betreibern zusammenzuarbeiten?Dr. Blaue: Also, das wird – nach heutigem Kenntnisstand – aller Voraussicht nach mit einem veränderten Vergütungsmodell möglich sein. Uns als Verband liegen der bereits erwähnte Entwurf der Erläuterungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags vor. Online Casino Daraus kann ich zitieren:Vergütungsmodelle, bei denen der Dritte [die Affiliate-Plattform, Anm. der Redaktion] vom Anbieter [vom Online-Casino, Anm.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)