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Online Casino en und Arbeitsausfällen sowie zu Tarifverträgen halten. Sie müssen unabhängig von anderen Rennstrecken arbeiten. Gegen sie darf keine Rückforderungsanordnung seitens der Europäischen Kommission vorliegen, nach der die Subventionierung mit dem europäischen Binnenmarkt als unvereinbar gilt. Sie dürfen keine Subventionen von anderen öffentlichen Gebern für denselben Zweck erhalten. Sie dürfen sich nicht in Konkurs, Liquidation oder in finanzieller Abhängigkeit von Gläubigern befinden. Online Casino Online Casino Online Casino Die Höhe der Subventionen werde für jede Rennstrecke individuell festgelegt. Online Casino Grundsätzlich sollen 60 % des zur Verfügung stehenden Fonds an Rennbahnen gehen, auf denen Trabrennen stattfänden. Die restlichen 40 % hingegen seien den Rennbahnen des Galopp-Rennsportes vorbehalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)